Eine Anekdote aus dem Alltag:
Großes Grundstück, freistehendes Einfamilienhaus (ehemaliges Landarbeiter Haus), freistehende Doppelgarage. Beide Gebäude mit zur Straße giebelständigem Satteldach gleicher Neigung und Deckung. Die Garage ein Neubau, das Haus Bestand. Der Bauantrag seit einigen Wochen eingereicht.
Beim Ortstermin der Herr vom Bauordnungsamt: „Die Garage ist zu groß. Das geht so nicht.“ Architekt: „Wieso, sie ist doch nur 6 x 9 m groß, wie üblich?“ Antwort: „Das Satteldach geht nicht.“ Bauherr: „Auf welcher Grundlage basiert diese Entscheidung?“ Antwort: „Das hat die Baukonferenz entschieden.“ Bauherr: „Verstanden, aber auf welcher Grundlage hat die Konferenz entschieden?“ Antwort: „Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es gibt keine. Aber so, wie beantragt, geht es nicht. Denken Sie sich etwas aus.“
Der Architekt hat darauf hin 13 DIN A2 Pläne angefertigt, um den Entwurf mit Satteldach zu begründen. Einige Wochen später erklärte der Herr vom Bauordnungsamt bei einem Telefonat: „Gegen die neuen Gauben im Dach des Hauses können wird nichts machen (ein zweites Thema). Gegen das Satteldach auf der Garage können wir auch nichts machen.“ Man achte auf die Wortwahl! Dennoch: Klasse! Sieg! Aber warten wir ab, bis der schriftliche Bescheid kommt.
Und übrigens, gemäß der Honorarordnung HOAI, an die Architekten ja gesetzlich gebunden sind, wird dieser Mehraufwand nicht honoriert. Nun könnte man sagen, halte Dich doch einfach an die Regeln. Ja, genau das haben Architekt und Bauherr ja nun von Vorne herein getan, denn es geht immer noch um Architektur und nicht nur um „Häuserbauen“ oder Schuhkartons – auch bei einem an sich so banalen Bauvorhaben.