Archiv des Autors: olafeu

Fachwerkscheune – Die Aufmaßpläne sind fertig

Update Januar 2020: Eine Bauvoranfrage zur Erweiterung ist vor einigen Monaten eingereicht.

Umbau einer denkmalgeschützen Fachwerkscheune von 1775

06.08.2018 Als Grundlage für die weitere Planung sind Bestandspläne nötig – eigentlich eine Binsenweisheit, dennoch oft stiefmütterlich behandelt. Wir haben aufgemessen, eine ausführliche Fotodokumentation erstellt und dann Pläne gezeichnet. Hierbei gilt es abzuwägen zwischen wissenschaftlicher Akribie, atmosphärischen Zeichnungen und pragmatischer Notwendigkeit. Als Nächstes folgt die zeichnerische Darstellung der Zustände der einzelnen Gefache und des Fachwerks. Parallel wird nun mit dem Vorentwurf begonnen.

  
  
  

 

Bauaufnahme, Nutzungsänderung, Instandsetzung einer niederrheinischen Hofanlage

Es begann mit dem Aufmaß und der Bestandsaufnahme. Dann folgten der Vorentwurf und Entwurf, jeweils mit intensiver Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Die nötigen Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals werden ausführlich beschrieben, der Vermesser und Statiker einbezogen. Vorläufige Ergebnisse sind der Bauantrag und der Antrag auf Landeszuschüsse. Als nächstes steht eine gründliche, detailierte Werkplanung an.

 

 

Bürgerhaus mit Stall aus den 17. Jahrhundert II

Der Entwurf ist mit der Denkmalbehörde abgestimmt, der Bauantrag erstellt und genehmigt. Wichtige Elemente sind der Erhalt des Flures mit seiner Holzvertäfelung, die Öffnung zum eigentlichen Stall oberhalb des Futtertroges und der Futtertrog selbst. Die Wände sind mit Lehmmörtel durch die Bauherren verfugt worden. Hier wurde nicht nur mit Lehmunterputz verputzt, sondern die teils mehrere Zentimeter tiefen Fugen mit Mauermörtel aufgefüllt, um den Wänden die ursprüngliche Stabilität zu verleihen. Ein zweilagiger Lehmputz folgt. Lehmmauermörtel haben wir empfohlen, weil er zum einen mit dem ursprünglichen, für heutige Verhältnisse sehr mageren, weichen, Kalkputz harmoniert und gleichzeitig gut in Eigenleistung zu verarbeiten ist. Eine Einweisung in die Lehmbauarbeiten erfolgt durch uns.


 

Die Bauherren haben auf eine Werkplanung verzichtet. Die Ausschreibungen für alle Gewerke von Zimmererarbeiten, Dachdeckung über Elektro-, Wasser-, Heizungsinstallation bis zu den Ausbaugewerken wie Schreiner-, Putzer-, Maler- Bodenarbeiten der handwerklichen Arbeiten wollen das Lehrerehepaar selbst vornehmen.

 
 

Nachtrag im August 2019: Inzwischen ist ein schöner Beitrag im Blog der Firma Claytec über das Projekt erschienen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind abgeschlossen und die Lehmbauarbeiten haben begonnen.

Hier geht es zum Teil I

Das Projekt ist eine Kooperation mit dem Büro „regionaltypische Bauwerke“.

 

Anbau in Holz und Glas

„Kleine feine Räume“ habe ich sie genannt. Auch einfache Anbauten brauchen nicht langweilig sein. Hier ist der Raum teilbar. Danach sind die Fenster, das statische und das Raster des Glasaufbaus gegliedert. Die dahinter liegenden Räume sollen durch den Anbau möglichst wenig verschattet werden. Dennoch darf letzterer nicht überhitzen. Gewählt ist eine Holzkonstruktion mit Holzfaserdämmung, kostengünstig und mit bestem sommerlichen Wärmeschutz. Entlüftungen im Glasdach und außenliegende Verschattungen ergänzen dies. Die Fassade besteht aus Holzfaserplatten, die mit Kalkputz zeilagig verputzt werden. das Flachdach ist begrünt geplant.

  
  

Es ist das Ergebnis sehr unterschiedlicher entwurflicher Gedanken. Noch ist der Anbau nicht ganz fertig. Es folgen die Eigenleistungen des Bauherrn.

 

Jetzt in Aachen

Update Januar 2020: Inzwischen bin ih mit dem Büro in das Erdgeschoss umgezogen. Auch hier haben wir gründlich renoviert mit Lehmputz und Silikatfarben. Die Decken wurden mühsam von den alten Anstrichen befreit, anschließend mit Lehmspachtel gespachtelt und geschliffen.

Es liegt noch der originale Dielenboden. Er ist jetzt mehr als 100 Jahre alt. (Das zum Thema Nachhaltigkeit.) Gleiches gilt auch für die Wohnungstüre und die Zimmertüre, die wir aufgearbeitet haben. Die Pappwabentüre der Vorbesitzer, zum Bad/WC, haben wir stilecht mit einer Massivholz-Füllungtüre ersetzt – ohne Anstrich denn sie ist ja neu.

Gut 100 Jahre alte Türe

Ebenso alter Dielen Boden

Zum zweiten Mal bin ich nun nach Aachen gezogen, das erste Mal nach dem Studium an der RWTH vor 35 Jahren, nun als Architekt, Lehmbauer und Berater. Die Gründe sind beruflicher und privater Natur gleicher Maßen. „Das Bad der Künstlerin“ ist nun meines und „das Seerosenzimmer“ mein Besprechungszimmer. Ein kleines, feines Büro im einem schönen Jahrhundertwendehaus, komplett mit Lehmtrockenbau, Lehmputzen, Linoleum- und geöltem Korkboden und ein paar nachhaltigen Möbeln aus dem 16. und 17. Jahrhundert.

Der Garten in letztem Sommer – Vorfreude

 

Handwerklich vorgefertigte Holzkonstruktion, Lehm-Trockenbau und -putz, rollstuhlgereht

Geplant in 1992, fertig gestellt in 1993: ein rollstuhlgerechtes Wohnhaus, konstruiert mit, vom Zimmermann vorgefertigten, Holzrahmenbau-Wandelementen, im Werk gedämmt mit Zellulose-Einblasdämmung für besten winterlichen und ebenso sommerlichen Wärmeschutz.Von außen wirkt das Haus eher schlicht, innen öffnen sich großzügige Räume.

  
  

Verbessert wird das Innenraumklima durch eine massive Lehm-Installationsebene aus trocken gestapelten Lehmsteinen. Die Wände sind mit zweilagigem Lehmputz verputz.

  

Die Eigenleistung der Lehmbauarbeiten hat der Architekt handwerklich unterstützt und die Bauherren gecoacht.

Seit dem wurden alle folgenden Neubauten mit Holz- und Lehmbautechniken realisiert.

 

„Kleine feine Häuser“

Eine Synthese von Architektur und Handwerk. Kleine Gebäude oder Module in der Form kostengünstiger, gut verarbeiteter Unikate. Ihr Entwurf und die Realisation sind ebenso individuell, wie manufakturartig rationalisiert.

  

In Holz, Lehm und Glas, immobil oder mobil, als Hausboot, auch autark, temporär oder dauerhaft – und natürlich nachhaltig bis ins Detail.

Für günstiges Wohnen jenseits der Etagenwohnung, für Büro und Atelier, für Sporträume, Ferienhäuser oder Klausen oder was auch immer.

In der Entwicklung steck Know-how der letzten 35 Jahre aus Beschäftigung mit dem Low-cost-housing in Afrika und Asien, aus dem Containerbau und nicht zuletzt der Entwicklung des modernen Holzbaus in Zentraleuropa. Details werden hier nicht verraten, gerne aber in einem persönlichen Gespräch.

 

Grundstücke und Bauherren gesucht!

 

Das Bad der Künstlerin

Es ist pünktlich fertig und zu sehen beim diesjährigen, 4. Offenen Atelier der Künstlerin: ein kleines, feines Bad. Im Keller gab es noch ein Fundus von farbigen Fliesen. Es sind die Reste des Familienbades im 2. OG und sollten verwertet werden. Antje Seemann hat 1:1 Entwürfe für jede farbige Fläche ausgelegt und jede einzelne Platte durchnummeriert. Nichts ist hier Zufällig. Gemeinsam haben wir damit exakte Fliesenpläne per CAD gezeichnet. Der Spiegel ist auf Lehmputz geklebt.

  
  

Das Bad ist Bestandteil eines Appartements in dem Jahrhundertwendehaus. Auch das Zimmer, der Flur und die Küche sind komplett modernisiert und neu mit Lehmputz aufgewertet. Der Lehmputz sorgt für guten Feuchteausgleich und eine angenehme Atmosphäre.

Hier auch das „Seerosenzimmer“ mit großformtigen Linoldrucken in schwarz-weiß und als farbige Mehrplattendrucke.

Das Apartement kann ab 2019 gemietet werden.

Planung: Antje Seemann, Olaf Paproth
Lehmputzarbeiten: Olaf Paproth
Anstricharbeiten: Antje Seeman

 

13 Monate für ein „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“

Es hat sage und schreibe vom 19.09.2017 bis zum 08.10.2018 gebraucht bis die Baugenehmigung erteilt wurde. Das sind knapp 13 Monate für ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“. Nach immerhin neun Monaten fiel dem Bauordnungsamt auf, das eine Artenschutzprüfung und ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag notwendig waren. Ohne die war auch eine Teilbaugenehmigung für die Erneuerung des Dachstuhls nicht möglich. Wenn das so entscheident ist, darf die Frage gestellt werden, warum sie nicht sofort nach dem Einreichen des Bauantrages gestellt wurde. Es handelt sich um die Modernisierung eines Einfamilienhauses aus den 20er-Jahren.

  

Der Zustand vor der Artenschutzprüfung. Das Haus wurde bewohnt übernommen und inzwischen von allem „Verhunzten“ befreit. Ich bin sehr für Natur- und Artenschutz, aber hier gab es erkennbar nichts schützenswertes. Durch die mehrmonatige Verzögerung des Bauordnungsamtes hätte es allerdings sein können, das inzwischen Feldermäuse eingezogen wären. Zum Glück ist das nicht geschehen. Wir werden für Nisträume sorgen. Das tue ich immer.

Das Dach hätte im Sommer erneuert werden sollen. Die Lehmputzarbeiten sollten längst fertig sein, damit sie vor dem Winter trocknen könnten. Nun wird es Winter…

 

Bauüberwachung / Bauzeiten / Honorar

Ein Thema mit vielen Aspekten: Bauüberwachung zum Festpreis?

Bauüberwachung vs. Bauleitung
Es fällt auf, dass die, ja gesetzlich verbindliche, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI, in ihrer Beschreibung der Leistungen eines Architekten nicht von „Bauleitung“ spricht, sondern von „Bauüberwachung“. Für einen geordneten Bauablauf ist ein Bauzeitenplan notwendig, sorgfältig geplant, mit den Beteiligten abgesprochen und verbindlich vereinbart. Der Architekt überwacht seine Einhaltung und überwacht die Qualität der handwerklichen Leistungen, deren Grundlage die Ausführungsplanung ist. Wenn der Architekt die Handwerker „leiten“ sollte, bräuchte er entsprechende Kompetenzen. D.h. er müsste über die Handwerksbetriebe und deren Arbeitskapazitäten verfügen können wie über Untergebene. Das kann er natürlich nicht. Er kann nur aufpassen, erinnern, anmahnen, Drohungen aussprechen und im Nachhinein Rechnungen kürzen. Direkte Machtmittel hat er nicht. Ein „Bauleiter“ dagegen ist freier oder angestellter Mitarbeiter eines Unternehmens und hat die Weisungsbefugnis gegenüber seinen untergebenen Kollegen, die er einsetzen kann, wie er es für richtig hält.

Zum Honorar für die Bauüberwachung
Eine – nicht unberechtigte – Frage von Bauherren ist, warum ich die Bauüberwachung ungerne mit einem pauschalen Honorar anbiete. Die HOAI lässt es zu, gemäß ihrer Tabellen anhand der letztlichen Baukosten abzurechnen oder im Stundenaufwand. Wenn sich die Bauzeit verändert, verändert sich deswegen das Honorar für die Bauüberwachung im ersten Fall nicht. Im Zweiten Fall würde sich das Stundenhonorar anpassen. Meistens reden wir hier ja von einer Erhöhung. Dieses Risiko möchte der Bauherr ungerne selber tragen.

Nun, ich möchte das Risiko aber auch nicht tragen, und zwar dann, wenn ich meinen Mehraufwand nicht selbst verursacht habe. Wenn dem Handwerker oder dessen Materiallieferant ein Missgeschick geschieht, hat der bauüberwachende Architekt mehr Arbeit zu leisten. Schauen wir einmal:

Ein kleines Beispiel
Es sollte ein Gästezimmer in einem Jahrhundertwendehaus zur Vermietung renoviert werden. Dazu wurden die Wände, Decke und Boden instand gesetzt und neu gestaltet. Es wurde ein Bauzeitenplan (s.o.) erstellt.

Die Decken wurden sorgfältig überprüft (Messerproben, Schwammproben etc.). Es ist ein rauer Anstrich auf Gipsspachtel, wasserfest, nicht schleifbar. Er wird mit einem Lehmspachtel überzogen und soll geschliffen werden bevor ein Kaseinanstrich folgt. Drei Tage nach dem Aufbringen des Spachtels zeigen sich parallele Linien, an denen der Spachtel hoch kommt. Es zeigt sich, dass irgendwann in der Vergangenheit auf mehrere Lagen alter Tapete bis zu 5 mm dick mit Gips gespachtelt wurde – ein Unding. Darunter kommen alte Anstrichschichten zum Vorschein. Das alles muss nun entfernt und zu Tage tretende Risse geschlossen werden bevor die Decke erneut gespachtelt werden kann.

  

Diese Überraschung war besonders erstaunlich, da die Bauherrin nach einem Wasserschaden vor einigen Jahren den Auftrag erteilt hatte, alle Tapeten zu entfernen und die Decke nur neu zu streichen. Das war aber tatsächlich nicht geschehen. (Eine fachmännische Bauüberwachung hatte die Gebäudeversicherung nicht erstattet, sondern statt dessen eine Vertragsfirma beauftragt.) Jetzt rächt sich das mit zusätzlichen Arbeiten und Verzug.

  

Weder die beteiligten Handwerker noch der bauüberwachende Architekt hatten diesen Sachverhalt zu verantworten. Hätte letzterer für ein fixes Honorar gearbeitet, müsste er nun nachverhandeln, weil sich die ursprünglichen Bedingungen geändert hatten. Eine undankbare Angelegenheit, die sich trefflich dazu eignet in Streit zu geraten.

Mit Verzug ging es dann analog zum Plan weiter bis zum Verlegen des Korkbodens. Nach etwa 30 % verlegter Fläche stellt der Bodenleger fest, dass die zwei verbliebenen Eimer Korkkleber verschimmelt waren. Sie wurden reklamiert. Die Ersatzlieferung dauerte zweieinhalb Wochen.

  

Dieser Verzug verschob die Montage der Fußleisten. Dann hatte der Schreiner jedoch eine andere Terminbaustelle. Würde er dort erst später arbeiten, würde er dort Verzug verursachen. Was er durchaus berechtigt nicht tat. Für den Architekten bedeutete dies ein weiteres Mal weiteren Mehraufwand, den er nicht zu verantworten hat, denn schließlich hatte nicht er den gammeligen Kleber geliefert.

Den Bauherrn beißen die Hunde
Warum sollte aber der Bauherr das Risiko dieser, ja auch von ihm nicht verursachten, Kosten der Bauüberwachung bezahlen? Weil es sein Haus ist. Er trägt die Verantwortung und er allein hat den Nutzen daran.

Der Architekt hat zwar Mehrarbeit zu verbuchen, aber eben keinen Nutzen daraus. Das ist ein Grund, warum hier nicht selten sein Engagement eingeschränkt ist. Es ist gut, wenn der Bauherr sich dessen bewusst ist. Dann können Probleme fair und sachlich gelöst werden.

Der Bauherr kann die ihm aus den Mängeln der Handwerker und Architekten entstehenden Folgekosten den Verursachern in Rechnung stellen. Er muss sie allerdings konkret und nachvollziehbar beweisen. Ein bauüberwachender Architekt hat dazu kein Recht. Er kann nicht den Handwerkern Rechnungen schreiben, wenn ihnen Fehler unterlaufen. Der Bauherr hat die Koordinations- und Prüfungspflicht gegenüber den ausführenden Firmen. Um das leisten zu können, bedient er sich eines Fachmanns. Dem Handwerker darf es egal sein, ober der Bauherr die Bauüberwachung selbst übernimmt oder diese Leistung vergibt.

Der Bauherr hat sein Bauwerk. Er sollte sich darüber im Klaren sein, dass sein Projekt wie eine Unternehmung funktioniert, mit unternehmerischem Gewinn (dem Nutzen) und unternehmerischen Risiken.

Der Architekt ist Dienstleistender für den Bauherren. Er wird nicht dafür honoriert, für die Fehler anderer einzustehen, sondern dafür planvolles Vorgehen zu ermöglichen und die Folgen von, immer auftretenden, Überraschungen für den Bauherren so gering wie möglich zu halten. In der Regel rechnet sich das. Das ist der Sinn der Bauüberwachung durch einen Fachmann. Ansonsten wäre sie überflüssig.

Bauüberwachung oder Bauherrenberatung?
Bei Bau eines Einfamilienhauses wird die Investition in eine fachliche Bauüberwachung oft eingespart. Nicht selten wird auch auf eine sorgfältige Werkplanung und Ausschreibung verzichtet. Für eine ordnungsgemäße, also zweckdienliche Bauüberwachung sind letztere Leistungsphasen allerdings unverzichtbar. Das will beachtet werden.

Nicht jeder kann Geld sparen durch handwerkliche Eigenleistung. Hier biete ich Ihnen die Möglichkeit, nur die tatsächlich fachlich nötigen Leistungen des Architekten zu beauftragen. Einfach gesagt, Handwerkern Hinterhertelefonieren können Bauherren meist auch. Alles andere kann im Rahmen einer Bauherrenberatung geklärt werden.