13 Monate für ein „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“

Es hat sage und schreibe vom 19.09.2017 bis zum 08.10.2018 gebraucht bis die Baugenehmigung erteilt wurde. Das sind knapp 13 Monate für ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“. Nach immerhin neun Monaten fiel dem Bauordnungsamt auf, das eine Artenschutzprüfung und ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag notwendig waren. Ohne die war auch eine Teilbaugenehmigung für die Erneuerung des Dachstuhls nicht möglich. Wenn das so entscheident ist, darf die Frage gestellt werden, warum sie nicht sofort nach dem Einreichen des Bauantrages gestellt wurde. Es handelt sich um die Modernisierung eines Einfamilienhauses aus den 20er-Jahren.

  

Der Zustand vor der Artenschutzprüfung. Das Haus wurde bewohnt übernommen und inzwischen von allem „Verhunzten“ befreit. Ich bin sehr für Natur- und Artenschutz, aber hier gab es erkennbar nichts schützenswertes. Durch die mehrmonatige Verzögerung des Bauordnungsamtes hätte es allerdings sein können, das inzwischen Feldermäuse eingezogen wären. Zum Glück ist das nicht geschehen. Wir werden für Nisträume sorgen. Das tue ich immer.

Das Dach hätte im Sommer erneuert werden sollen. Die Lehmputzarbeiten sollten längst fertig sein, damit sie vor dem Winter trocknen könnten. Nun wird es Winter…